⚠️⚠️Nicht streicheln, nicht anfassen und vor allem NICHT LOCKEN‼️

 
Toleranz und Respekt sind keine Einbahnstraßen. Weiß eigentlich jeder, vergisst man aber schon mal. Gerade wer Tiere mag, ist schnell versucht, einen Assistenzhund bei der Arbeit zu stören, in dem man ihn streichelt, ruft oder gar lockt. Nichts davon ist eine gute Idee oder fair gegenüber den Teampartner:innen oder Assistenzhunden. Denn letztere sind in der Öffentlichkeit eigentlich fast immer vollkonzentriert bei der Arbeit. Schließlich ist es ihre Aufgabe, die Einschränkungen ihrer Teampartner:innen im Alltag auszugleichen. Etwas anderes ist es, wenn man die Teampartner:innen kennt oder gerade kennengelernt hat und dabei höflich fragt, ob man den Hund streicheln oder mit ihm Kontakt aufnehmen darf. In den meisten Fällen wird das bereitwillig erlaubt, weil Assistenzhunde in der Regel mit fremden Menschen keine Probleme haben. Teil ihrer Ausbildung ist es, diesen neutral zu begegnen oder sie zu ignorieren. Auch nach der Art der Behinderung sollte man nicht fragen, denn das ist distanz- und respektlos. Schließlich will man auch selbst nicht jedem Fremden Auskunft über die eigenen gesundheitlichen Probleme geben.
Im Gegenzug ist ein:e Assistenzhundeführer:in gefordert, dass der eigene Hund in der Öffentlichkeit nicht unangenehm auffällt. Das heißt, er sollte stets gepflegt sein und andere Menschen nicht belästigen. Er sollte sich ruhig und unauffällig verhalten und vor allem seine Kennweste tragen, so dass die Umgebung sofort erkennen kann, dass dieser Hund bei der Arbeit und deshalb auch in Bereichen zu finden ist, zu denen ein normaler Familienhund keinen Zugang hat. Assistenzhunde haben gelernt, nahe an ihrem Menschen zu bleiben, sich in der Ablage nicht von der Stelle zu rühren, nicht übermäßig viel zu schnüffeln und vor allem in sensibleren Bereichen keine Geschäfte zu verrichten oder zu markieren sowie auf Signale zu hören und sie zu befolgen. Solange die Hunde jung und in Ausbildung sind, ist auch dies zusätzlich auf der Weste vermerkt und die Ausbilder:innen stellen sicher, dass die Erlaubnis zum Training in einem Geschäft vorab mit den Besitzer:innen vor Ort abgeklärt ist. Assistenzhundeführer:innen sind angehalten, einen aufgeschlossenen, freundlichen Umgang auch gegenüber Menschen zu pflegen, die Angst vor Hunden haben, diese ablehnen oder aus anderen Gründen etwas mehr Abstand zu einem Tier brauchen. Sie werden immer bereit sein, ihr Gegenüber sachlich und offen darüber aufzuklären, warum ihr Hund zu Bereichen Zugang hat, an denen sonst kein Hund mitgeführt werden darf und dafür sorgen, dass ihr Hund Abstand von dieser Person hält. Im Gegenzug sollte man jedoch respektieren, dass ein Assistenzhund bei der Arbeit auf keinen Fall abgelenkt werden darf und die Besitzer:innen nicht dazu verpflichtet sind, jedem Auskunft zu geben, warum dieser Hund ein notwendiges Hilfsmittel zur Bewältigung ihres Alltags ist.

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